Auszug aus den Statuten.
Der vollständige Statutentext ist auf Verlangen erhältlich: Adresse, siehe Kontakt
Art. 2
Die Hunde-Partei vereinigt Frauen und Männer aus allen Bevölkerungskreisen. Sie verfolgt keine allgemein-politischen Ziele. Soweit nicht Interessen tangiert sind, die den Zweck der Vereinigung bilden, enthält sich die Partei politischer Stellungnahmen.
Art.3
(Auszug)
Die Hunde-Partei erstrebt die Förderung von Achtung und Toleranz gegenüber den in Gemeinschaft mit dem Menschen lebenden Hunden. Grundlage der Vereinstätigkeit bildet die "Resolution über die Verantwortung des Menschen gegenüber der Kreatur und im Speziellen gegenüber dem Hund für ein artgerechtes Dasein", wie sie mit Datum vom September 2001 am Zürichhorn verabschiedet worden ist.
Die Partei sucht das ihr gesetzte Ziel auch durch Beteiligung und Abgabe von Empfehlungen an Wahlen und Abstimmungen zu erreichen.
Der vollständige Statutentext kann unter folgender Adresse verlangt werden:
Hundepartei Schweiz
Monikastrasse 5
8048 Zürich
kontakt@hunde-partei.ch
|